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Über Uns

Guter Rat zahlt sich aus

Steuerkanzlei Schüll bietet professionelle Beratung

Lernen Sie uns kennen

Die Steuerkanzlei Schüll mit Sitz in Schweinfurt berät ihre Mandanten bundesweit bei steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen. Mit ihren Leistungen betreut die Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen, freiberufliche Dienstleister und Existenzgründer, aber auch Privatpersonen oder Rentner. Getreu dem Motto „Guter Rat zahlt sich aus“ geht es bei der Beratung primär nicht nur darum, Steuern zu sparen, sondern vor allem darum, den persönlichen Erfolg langfristig und nachhaltig zu maximieren. Entscheiden Sie sich für die Steuerkanzlei Schüll und profitieren Sie von einer kompetenten Beratung.

Ihr Experte für Steuerrecht und Betriebswirtschaft – Steuerkanzlei Schüll

  • lösungsorientierte und zweidimensionale Beratung im Steuerrecht und der Betriebswirtschaft
  • wir verfügen über umfangreiches Know-how und langjährige Expertise
  • unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil
  • auch Termine außerhalb der regulären Bürozeiten möglich
  • keine negativen Überraschungen
  • langjähriges, sehr erfahrenes Team im Bereich der Umstrukturierung

Zur Umstrukturierung nachfolgend eine grundlegende Übersicht:

Umsturkturierung
> Jahre
Erfahrung als anerkannter Steuerberater
> Jahre
Führungserfahrung der eigenen Kanzlei
> Mandate
betreut

Individuelle Leistungen für Ihre Steuerangelegenheiten

In der Steuerkanzlei Schüll verstehen wir, dass jeder Mandant einzigartig ist und individuelle Lösungen benötigt. Wir erstellen Steuererklärungen, finden und nutzen steuerliche Gestaltungsspielräume, beraten zu Steuerplanungsstrategien und vertreten Sie gegenüber Institutionen wie Steuerbehörden, Sozial- und Rentenversicherungsträgern sowie Banken.

Darüber hinaus bieten wir strategische Beratung zu Unternehmensstrukturen und Unternehmensnachfolge. Mit unserem tiefgreifenden Fachwissen und unserer strategischen Herangehensweise helfen wir Ihnen, Ihre steuerliche Belastung zu minimieren, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und finanzielle Risiken zu reduzieren.

Steuerberatung, -planung und -gestaltung

Umfassende Beratung zu allen steuerrelevanten Themen wie die Erstellung von Steuererklärungen oder die Vertretung gegenüber Finanzbehörden.

Darüber hinaus auch die Erstellung steueroptimierter Finanzbuchhaltungen, Lohnbuchhaltungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Jahresabschlüssen (Bilanzen).

Betriebswirtschaftliche Beratung

Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen ganzheitlich zu betrachten und Potenziale für Wachstum und Profitabilität zu identifizieren. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und nachhaltigen Erfolg zu sichern.

Beratung bei Existenzgründung

Wir legen besonderen Wert auf die Unterstützung von Existenzgründern. Unsere umfassende Existenzgründungsberatung begleitet Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Geschäftsmodells.

Vermögensberatung

Unsere Vermögensberatung bietet individuelle Strategien zur Vermögensbildung und -sicherung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Anlagestrategie.

Was hat der erfolgreiche Mandant mit einem Werkzeugkasten zu tun?

Nach langjähriger Erfahrung mit erfolgreichen Mandaten kristallisiert sich im Unternehmenszyklus heraus, dass Mandate nur dann erfolgreich werden, wenn betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung angeboten und angenommen werden.

Wenn man in diesem Zusammenhang an einen Werkzeugkasten denkt, kann dies sehr wohl mit einem Handwerksbetrieb zusammenhängen, allerdings ist als Werkzeugkasten der Werkzeugkasten der Steuerkanzlei gemeint, und zwar in dem Werkzeugkasten mit den darin befindlichen Werkzeugen der steuerlichen, wie auch der betriebswirtschaftlichen Beratung.

Die einzelnen Werkzeuge, die notwendig sind, unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um ein erfolgreiches Mandat handelt oder ein weniger erfolgreiches Mandat handelt.

Im Folgenden soll ein kleines Praxisbeispiel dies illustrieren.
Die nachfolgende Konstellation wird häufig vom GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll im Zeitablauf sinnvoll umgesetzt, um den Erfolg des Unternehmens langfristig abzusichern.

Grafik_Werkzeugkasten
  • Schritt 1: Ausgangssituation

    Ausgangspunkt: Ein Mandant beginnt als Einzelunternehmer und die Umsätze und Gewinne führen dazu, dass eine Einnahmenüberschussrechnung (Umsatzgrenzen 800.000 Euro pro Jahr und Gewinn maximal 80.000 Euro pro Jahr) ausreichend ist. Es wird somit nicht ein Jahresabschluss in Form einer Bilanz (Handelsbilanz und ggfs. getrennte Steuerbilanz) erstellt.

  • Schritt 2: Bilanzerstellung

    Im Laufe der Zeit wird der Unternehmer immer erfolgreicher, überschreitet entsprechende Gewinn- und Umsatzgrenzen und es kommt zur Bilanzierungspflicht. Der Werkzeugkasten der steuerlichen Beratung erfordert jetzt die Erstellung einer Eröffnungsbilanz.

    Dies ist bereits bei Mandatsübernahmen oftmals, als fehlerhaft erkannt worden.

    Die daraufhin beginnende Bilanzierung mit zu erstellenden Jahresabschlüssen führt dazu, dass der Mandant mehr Transparenz über seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhält und so sein Unternehmen übersichtlicher im Griff hat.

    Der weniger erfolgreiche Mandant bedarf, um den Schritt zur entsprechenden Gewinn- und Umsatzentwicklung nachvollziehen zu können, tiefgreifende betriebswirtschaftliche Beratung.

    Die Beratungsfelder sind:

    • Kalkulationshilfen
    • Aufbauorganisatorische Hinweise des Betriebs
    • Ablauforganisatorische Hinweise des Betriebs
    • EDV-technische Hinweise
    • Hilfestellung zur Digitalisierung
    • Maßnahmen der Werbung
    • Unterstützung bei Social-Media-Aktivitäten

    Man sieht, die Beratungsfelder sind vielfältig.

  • Schritt 3: Gründung GmbH

    Zurück zum erfolgreichen oben dargestellten Mandanten im weiteren Zeitablauf:
    Wie gesagt, erster Schritt war von der Einnahmenüberschussrechnung hin zur Bilanz. Im Fortgang wird der Unternehmer noch erfolgreicher. Die Thematik ist jetzt nicht nur die Unternehmung abzusichern oder erfolgreicher, als betriebswirtschaftliches Kernthema zu gestalten, sondern um die Optimierung der Steuerbelastung.

    Aus dem Werkzeugkasten des GWStB-Teams der Steuerkanzlei Schüll wird oft umwandlungssteuerrechtliches Handwerkszeug benötigt, um eine Kapitalgesellschaft vornehmlich eine GmbH zu gründen.
    Hierzu wird das Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht (Einbringung gemäß § 20 Umwandlungssteuergesetz).

    Dieses Werkzeug gehört in Hände qualifizierter Steuerberater, die diese Thematik beherrschen. Wir hören bei entsprechenden Mandatsanfragen oft, dass dies nicht notwendig sei, das dies für Großunternehmen vorbehalten ist, dass dies Konzernsteuerrecht sei und so weiter und so fort.
    Ergebnis ist, wir haben eine neue GmbH gegründet ohne Ertragsteuer Belastung durch den Gründungsvorgang auszulösen.
    Wir nennen dies Einbringung zum Buchwert, also keine Aufdeckung von ggfs. höheren stillen Reserven, die in dem Einzelunternehmen vorhanden sind.
    Was ist durch die Gründung noch erfolgt?
    Wir haben die Vermögen getrennt zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen und wir haben die Ertragsteuer Belastung auf nahezu 30 Prozent (derzeitige Gesetzeslage) reduziert.

    Ein kleiner Blick zum weniger erfolgreichen Mandant führt dazu, dass die Maßnahmen hoffentlich dazu führen, dass wir in die Bilanzierung kommen, um Umsatz und Gewinne zu generieren, die ein erfolgreiches unternehmerisches Leben des Unternehmers gewährleisten.

  • Schritt 4: Aufbau einer Holdingstruktur

    Im weiteren Zeitablauf des unternehmerischen Lebens der GmbH kommt es dazu:
    Der erfolgreiche Mandant wächst und wird größer. Es gibt Herausforderungen, die dem Werkzeugkasten der betriebswirtschaftlichen Beratung der Steuerkanzlei entsprechen muss. Hilfestellungen sind stets notwendig, um Herausforderungen beispielsweise der Wirtschaftslage zu meistern.

    Doch wenn die im Boot sitzende Steuerkanzlei, hier das GWStB Team der Steuerkanzlei Schüll und der Mandant, erfolgreich im Boot sitzen, sollten diese Stromschnellen umschifft werden können und der Erfolg stellt sich ein, was zum nächsten Schritt führt.
    Der Werkzeugkasten im Steuerrecht ist wieder Umwandlungssteuerrecht, denn es geht darum, die Ertragsteuer Belastung weiter zu reduzieren.
    Diesmal nutzen wir § 21 des Umwandlungssteuergesetzes.

    Die bisher im Privatvermögen befindliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft soll in ein Betriebsvermögen einer neu zu gründenden Kapitalgesellschaft überführt werden. Dies ist die in den Social Media so berühmte Holding.
    Wichtig ist zu verstehen, dass eine Holding keine Rechtsform ist, sondern eine reine Funktion hat, eine Beteiligung zu halten.
    Warum das Ganze? Weil, und hier wieder die berühmten 1,5 Prozent Steuerbelastung angeführt, durch die Verlagerung der bisher im Privatvermögen befindlichen Beteiligung an der GmbH in die Holding, also in das Betriebsvermögen, ist die Möglichkeit eröffnet, dass die GmbH, die das Tagesgeschäft hat, Gewinne in die hochgelagerte Holding mit 1,5 Prozent Steuerbelastung abführen kann.
    Berechnung:

    • 30 Prozent Körperschaftssteuer mal 5 Prozent gibt 1,5 Prozent.

    Damit ist der Vermögensaufbau im Zeitablauf gesichert und wenn die Gesamtkonstellation es hergibt, kann so ein nachhaltiger Vermögensaufbau aufgrund von weniger Liquiditätsabflüssen über Steuerbelastung erzielt werden. Dies ist im Zeitablauf eine sehr wesentliche Maßnahme der Vermögenstrennung und des Vermögensaufbaus.

  • Schritt 5: Weiterer Aufbau der Holdingstruktur z.B. durch eine vermögensverwaltende GmbH

    Im weiteren Zeitablauf werden dann im Rahmen dieser Holding-Struktur weitere Tochter-Kapitalgesellschaften gegründet und der Holding untergliedert.
    Beispielsweise wird neben der bereits bestehenden operativen GmbH das gesamte Immobilienvermögen in einer Tochter-GmbH verwaltet. (vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft).
    Der Hintergrund ist: Es kann steuerbegünstigt weiteres Immobilienvermögen aufgebaut werden, da aufgrund der nur geringen Ertragsteuer Belastung von zurzeit nur 15 % Körperschaftsteuer – ohne Gewerbesteuerbelastung (Steuerbefreiung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) die vergrößerte Liquidität der Investition in Immobilien genutzt wird.
    Perspektivisch de lege ferenda (zukünftiges Recht) wird sich diese steuerliche Belastung auf nur 10% Körperschaftsteuer ergeben.
    Ein Grund mehr, die Immobilien über diesen Weg zu erwerben und zu verwalten.

All diese Schritte führen im Ergebnis schon während der laufenden Umstrukturierungen (Schritte 1-5) zu einer Win-Win-Situation für Sie als Mandant, als auch für das GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll.

Natürlich sind diese einzelnen Stufen stets individuell mit dem Mandanten abzustimmen.

Jeder Fall wird bei uns individuell steueroptimierend gestaltet – wenn Sie es wollen!

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Das sagen unsere Kunden über unsere Steuerkanzlei

Bernd B.
Wir sind seit einigen Jahren Mandanten der Kanzlei Schüll und könnten nicht zufriedener sein. Vom ersten Kontakt an haben wir uns bestens aufgehoben gefühlt. Das gesamte Team ist unglaublich freundlich, kompetent und immer erreichbar, wenn man Fragen hat. Besonders schätzen wir, dass sich für jedes Anliegen Zeit genommen wird und auch komplexe steuerliche Themen verständlich erklärt werden. Man merkt einfach, dass hier mit viel Fachwissen, Engagement und Herz gearbeitet wird. Vielen Dank an das gesamte Team der Kanzlei Schüll für die hervorragende Betreuung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und vergeben sehr gerne 5 Sterne!
Harald S.
Ich bin mit der Steuerkanzlei Schüll rundum sehr zufrieden. Die Bearbeitung erfolgt stets präzise, zuverlässig und fachlich korrekt. Besonders schätze ich die verständlichen und umfassenden Erläuterungen, sodass auch komplexe steuerliche Sachverhalte gut nachvollziehbar werden. Ich fühle mich jederzeit bestens beraten und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Antwort vom Eigentümer:Vielen herzlichen Dank für diese super Bewertung. Es freut uns insbesondere, wenn Kern unserer Beratung, nämlich durchaus komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären, beim Mandanten ankommen. Wer komplexe Sachverhalte nicht erklären kann, hat es selbst nicht verstanden. Nochmals herzlichen Dank im Namen des gesamten GWStB-Teams. Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.

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Gerd W. Schüll

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