Unser erreichen viele Mandatsanfragen von GmbHs.
Was dem GWStB-Team hier immer wieder auffällt:
1) eine vorliegende sog. Unterbilanz wurde nicht erkannt oder nicht erläutert
2) der Verlust des halben Stammkapitals wird auch oft nicht erkannt (oder jedenfalls nicht erläutert mit notwendigen Schritten )
3) auch sog. bilanzielle (auch rechnerische genannt) Überschuldung wird nicht erkannt bzw. entsprechende Schritte eingeleitet,
der dann
4) zur nicht erstellten Fortführungsprognose führt!
Es liegen somit Defizite im
Handelsrecht, Bilanzrecht und Insolvenzrecht vor.
Diese Fehler sollten in gerade wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten nicht vorkommen und akzeptiert werden.
Dies bewegt sich alles noch im Bereich der Deklarationsberatung!
Das GWStB-Team als strategische Steuerkanzlei setzt hier darauf aufbauend mit Steuergestaltungen an.
In Kurzform:
Erstmal Pflicht fehlerfrei und dann kommt die Kür.
Guter Rat zahlt sich aus: www.gwstb.de/steuerberater-gmbh/