Stets interessiert – stets informiert: sind Sie beim Finanzamt in Rückstand geraten?

Gerd W. Schuell | Veröffentlicht am: 21. August 2026

Aus sehr vielen erfreuten Mandanten, denen wir seit vielen Jahren aus dieser Misere helfen konnten, wissen das GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll ganz genau:
Ganz schnell kann eine derartige Schieflage entstehen.
Dies ist kein böser Wille der Unternehmer oder Privatpersonen.
Unternehmer sind oft so auf das Tagesgeschäft fixiert, dass unheimlich schnell der Überblick verloren geht!
Wir hören dann immer „Ja, ich wollte mich ja darum kümmern, aber….“
Was jetzt zählt, sind keine Schuldvorwürfe an Sie!
Es geht darum, gemeinsam mit Ihnen Ihre Rückstände aufzuarbeiten.
Es ist auch nicht so – wie oft gehört – dass das böse Finanzamt Ihnen nur Ärger machen will.
Fakt ist schlicht, dass es ein ganzes Arsenal an Sanktionen der Finanzverwaltung gibt, völlig überflüssige Zahlungen von Ihnen zu verlangen!
Überhöhte Schätzungen
Verspätungszuschläge
Säumniszuschläge
Zwangsgelder
Prüfung Steuerstrafverfahren
und und und.
Das sind ALLES überflüssige finanzielle Mehrbelastungen für die SIE lieber die Rückstände ordnungsgemäß erstellen lassen.
Wir haben sehr große Erfahrung hierin.
Vertrauen Sie dem GWStB-Team.
Guter Rat zahlt sich aus: www.gwstb.de/kontakt/

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