Das GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll erhält viele Anfragen zur Thematik:
Es lag ein Einzelunternehmen vor.
Der Entschluss folgte, dies zu beenden.
Oftmals in der Variante:
„Ich habe einfach aufgehört und danach nichts mehr gemacht“.
Völlig überrascht sind dann diese „Ex-Unternehmer“ wenn sie erfahren, dass so einiges versäumt wurde:
Oftmals wurde bisher jährlich eine sog. #Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellt – (war auch völlig korrekt).
Doch mit #Betriebsaufgabe muss folgendes erstellt werden:
1) reguläre EÜR (wie bisher auch immer)
2) sog. #Überleitungsrechnung von EÜR zur
3) zu erstellenden #Aufgabebilsnz
Das ist auch bei kleineren Unternehmen nicht mal so schnell nebenbei gemacht!
Das GWStB-Team ist auf derartige Umstrukturierungen spezialisiert.
Wir planen bewusst Zeitpuffer ein, um derartige Projekte auch gerne für SIE zu begleiten.
Aber es ist eben nicht mal „Ich habe alle Daten, können Sie mal schnell alles fürs Finanzamt fertigmachen – geht ja schnell“.
Wer unsere Hilfe braucht- gerne!
Wie gesagt erstellen wir auch gerne alles einmalig- auch wer kein langjähriger Mandant von uns ist.
Guter Rat zahlt sich aus: www.gwstb.de/enzyklopaedie/umstrukturierung/