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Gerd W. Schuell | Veröffentlicht am: 13. August 2026

Wir hatten wieder einen komplexen Fall der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH.
Die Theorie ist ganz einfach: im Ergebnis nur 15% Körperschaftsteuer- keine Gewerbesteuer.
ABER: Fußangeln noch und nöcher…..
Denn: perspektivisch ab 2032 nur noch 10% Kst!
Wir kennen diese Problemkreise, um eines festzustellen:
Diese Rechtsform ist optimal, aber nicht für Bürger, die keine Beratung bezahlen wollen, nicht einsehen, dass formale Vorschriften permanent eingehalten werden müssen. Der Berater muss die sog. Ausschließlichkeit dreidimensional überwachen. Wer denkt, nur mit minimalen Buchführungskosten langfristig das Optimale aus der vermögensverwaltenden GmbH zu erzielen, sollte dies nicht tun.
Immobilien dann als Privatmann erwerben und damit zum Notar.
Dann aber nicht beschweren, dass ggf. beim Verkauf Spekulationsgewinn versteuert werden muss!!
Man kann eben nicht ALLES haben.
Wer sinnvolle Beratung will und versteht, dass dies langfristig sich deutlich lohnt, sollte einen Beratungstermin beim GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll vereinbaren.
Guter Rat zahlt sich aus: www.gwstb.de

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