Am 25.09.26 vom Bundestag beschlossenes Gesetz für das Absenken der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin (BR-Drucks. 558/26 (B)).
Hintergrund: Der erneute Tankrabatt wurde im Bundestag mit den negativen wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges begründet. Sie zeigten sich weiterhin insbesondere in den gestiegenen Kraftstoffpreisen. Die Preise hätten zuletzt deutlich höher als noch im Sommer gelegen. Die hohen Kosten für Benzin und Diesel belasteten Bürger sowie die Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche. Das zeitweise Absenken der Steuern soll die negativen Auswirkungen des Preisschocks abdämpfen.
Der Bundesrat führt zu dem Gesetz u.a. weiter aus:
Das Gesetz sieht vor, die Steuersätze um jeweils 14,04 Cent je Liter zu senken. Einschließlich des darauf entfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich rechnerisch eine mögliche Entlastung von bis zu 17 Cent brutto je Liter. Die Maßnahme ist befristet für den Zeitraum vom 1.10.bis zum 31.12.2026.
Ob und in welchem Umfang dieser Steuervorteil an der Zapfsäule ankommt, entscheiden jedoch die Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber mit ihrer Preisgestaltung. Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Weitergabe gibt es nicht
Quelle: NWB Nachrichten
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