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Teilkostenrechnung:
Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung, in denen alle angefallenen Kosten erfasst werden, jedoch nur bestimmte Teile davon auf die Endprodukteinheiten als Kostenträger verteilt werden, um Deckungsbeiträge zu ermitteln. In der Regel werden bei der Teilkostenrechnung (Grenzkostenrechnung) nur die variablen Kostenteile auf die Leistungen verrechnet und die Fixkosten en bloc in die Erfolgsrechnung übernommen. Nun ist die Grenzkostenrechnung nur eine Form der Teilkostenrechnung. Andere Teilkostenrechnungen setzen bei den Fixkosten an, die nicht mehr als Block verrechnet werden, sondern eine differenzierende Aufspaltung der Fixkosten für bestimmte disposi-tive Zwecke vornehmen (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung), oder es werden nur Einzelkosten verrechnet (relative Einzelkosten- und -> Deckungsbeitragsrechnung) oder es werden nur Kosten verrechnet, die gleichzeitig zu Auszahlungen führen. Die Kalkulation der Teilkostensysteme erfolgt meist retrograd; ausgehend vom Bruttoerlös durch Abzug der variablen Kosten wird die Deckungsspanne des Produkts/Produktart ermittelt.
Tragfähigkeitsprinzip:
Dieses Prinzip (Prinzip der Kostentragfähigkeit, Belastbarkeits- oder Deckungsprinzip) ist ein Spezialfall des Durchschnittsprinzips für Bezugsgrößen. Dabei werden die Kosten, die man nicht direkt zurechnen kann, im proportionalen Verhältnis zu den Absatzpreisen oder Deckungsbeiträgen der Kostenträger auf eben diese verrechnet.
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