Gemeinkosten:
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Sie sind nur indirekt den einzelnen Kostenträgern zurechenbar; sie werden nicht von einer Produkteinheit alleine verursacht und werden daher über Schlüsselgrößen (Gemeinkostenzuschläge) verteilt, z.B. Gehälter bei Verwaltung, Versicherungsprämien für Produktionsgebäude etc. Bei der Gliederung der Kosten nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen unterscheidet man nach variablen und nach fixen Kosten. Der Zusammenhang zwischen Fixkosten und Gemeinkosten lässt sich dann wie folgt darstellen: Fixkosten sind immer Gemeinkosten (z.B. Kosten der Fertigungsvorbereitung), aber Gemeinkosten sind nicht immer Fixkosten, sondern können auch variable Kosten sein (z.B. Kosten für Kuppelprozesse).
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Gemeinschafts-aufgabe (GA):
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Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) fördert Regionen in Deutschland. Unterschieden werden „Ziel-1-Gebiete“ (neue Bundesländer) und „Ziel-2-Gebiete“ (Alt-industrieregionen in Westdeutschland mit Strukturproblemen (z.B. Ruhrgebiet) oder strukturschwache Regionen). Träger und Geldgeber sind je zur Hälfte der Bund und das jeweilige Bundesland, in dem die zu fördernde Region liegt; ergänzend steuert die EU weitere Fördermittel aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) bei. Gefördert werden regional- und arbeitsmarktpolitische Investitionen von Unternehmen in der jeweiligen Förderregion. Bewilligt werden die Mittel vom zuständigen Bundesland. Alle bewilligten GA-Förderungen werden dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn (Hessen) gemeldet. Den Kern der GA-Förderung bilden Investitionszuschüsse.
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Geordnete finanzielle/
wirtschaftliche Verhältnisse:
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Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zu Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.
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