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Darlehen:
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten und falls vereinbart ein Darlehensentgelt (Zins) zu zahlen.
Debitorenziel in Tagen:
Je kürzer die Laufzeiten von Debitoren- und Lagerumschlag gehalten werden können, desto weniger kurzfristige Mittel werden im Betrieb gebunden. Aus dem Kreditorenziel in Tagen kann man ggf. entnehmen, ob ein Unternehmen bereits in Schwierigkeiten ist, wenn es z.B. seine Lieferantenschulden nicht mehr in branchenüblichen Fristen bezahlt. Gegebenenfalls können auch Finanzierungsfehler aufgedeckt werden, wenn z.B. langfristiges Anlagevermögen durch kurzfristige Lieferantenschulden finanziert wurde.
Deckungsbeitrag:
Differenz der Einzelerlöse über die Einzelkosten eines bestimmten sachlich und zeitlich abgegrenzten Kalkulationsobjekts, z.B. einer bestimmten Leistung, einer Produktgruppe, eines Auftrags etc.
Deckungsbeitrags-rechnung:
Variante der Teilkostenrechnung, bei der die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten bzw. relativen Einzelkosten ermittelt wird. Echte Gemeinkosten werden nicht geschlüsselt.
Degressive
variable Kosten:
Eine relative Beschäftigungsänderung führt zu einer geringeren relativen Kostenänderung, d.h., die Kosten steigen langsamer als die Ausbringung (Materialkosten mit gestaffeltem Mengenrabatt) siehe auch --> Kostendegression.
De-minimis-
Regelung:
In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende staatliche Vergünstigungen/Subventionen an bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen (Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag). In bestimmten Fällen kann die Europäische Kommission Subventionen allerdings ausnahmsweise genehmigen. ---> Fortsetzung folgt nächste Seite
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