|
Abschreibungen:
|
|
Wertminderung, die als Verbrauch des spezifischen Nutzungspotentials eines bestimmten Guts (Anlage, Gebäude, Maschine) interpretiert werden kann.
|
|
Abweichungsanalyse:
|
|
Oberbegriff für eine Untersuchung der Ursachen von Abweichungen der ist- von den Plankosten im Rahmen der Plankostenrechnung.
|
|
Added Value:
|
|
Im Sprachgebrauch der Kapitalbeteiligungen versteht man darunter den Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-how und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden soll.
|
|
Allgemeine Kostenstellen:
|
|
Haben Tätigkeiten inne, die dem gesamten Betrieb dienen, z.B. Stromversorgung, Betriebsfeuerwehr, innerbetrieblicher Transport etc.
|
|
Anbauverfahren:
|
|
Variante des Kostenstellenumlageverfahrens, das den innerbetrieblichen Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen völlig vernachlässigt. Die Hilfskostenstellen werden nur über die HauptkostensteIlen abgerechnet. Es entstehen somit keine sekundären Gemeinkosten auf den Hilfskostenstellen. Das Verfahren ist ein grobes Näherungsverfahren, da der innerbetriebliche Leistungsverkehr unberücksichtigt bleibt. Es werden zwar die gesamten primären Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen überwälzt, doch kommt es i.d.R. zu erheblichen Kostenverzerrungen.
|
|
Anderskosten:
|
|
Kosten, denen ein Aufwand in einer anderen Höhe gegenübersteht. Sie bilden mit den Zusatzkosten die -> Kalkulatorischen Kosten, z.B. Kalkulatorische Zinsen, Kalkulatorische Abschreibungen.
|
|
Anlagendeckung:
|
|
Mit dieser Kennzahl wird die Finanzierung des Anlagevermögens analysiert: Nach der sog. goldenen Bilanzregel sollte das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein. Dazu tritt der Grundsatz der Fristenkongruenz. Danach soll langfristig gebundenes Vermögen mit langfristigem Kapital (Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital) und kurzfristig gebundenes Vermögen mit kurzfristigem Kapital (z.B. Kontokorrentkredit oder Lieferantenkredite) finanziert werden. Hierdurch soll die ständige Liquidität des Unternehmens gesichert werden, da kurzfristig fällige Verbindlichkeiten auch nur mit kurzfristig fälligen Vermögenswerten (liquiden Mitteln) beglichen werden können.
|
|
|
|
|