Es wird immer eine Trennung von Einzel- und Gemeinkosten vorgenommen. Die Einzelkosten werden den Leistungen direkt zugerechnet, die Gemeinkosten werden mit Hilfe von Kalkulationssätzen den Einzelkosten zugeschlagen. Diese Kalkulation kommt zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen der Divisionsverfahren nicht gegeben sind, z.B. Unternehmen mit Einzel- oder Serienfertigung vorliegen. Man unterscheidet nach der Art und Feinheit der Gemeinkostenzuschläge verschiedene Formen der Zuschlagskalkulation: die -> summarische und die -> differenzierte Zuschlagskalkulation.