Dieses Prinzip (Prinzip der Kostentragfähigkeit, Belastbarkeits- oder Deckungsprinzip) ist ein Spezialfall des Durchschnittsprinzips für Bezugsgrößen. Dabei werden die Kosten, die man nicht direkt zurechnen kann, im proportionalen Verhältnis zu den Absatzpreisen oder Deckungsbeiträgen der Kostenträger auf eben diese verrechnet.