Das Stufenleiterverfahren ist eine Näherungsmethode zur schrittweisen Berechnung der innerbetrieblichen Verrechnungssätze. Dabei werden bei jeder abzurechnenden HilfskostensteIle die Leistungen von HilfskostensteIlen, die noch nicht abgerechnet sind, vernachlässigt. Man nimmt die HilfskostensteIle, die die geringsten Leistungen von anderen Stellen empfängt. Die primären Kosten der Stelle werden dann entsprechend der Leistungsabgabe auf die anderen KostensteIlen umgelegt. Danach können in der gleichen Weise die Kosten der zweiten KostensteIle, in der jetzt schon sekundäre Anteile enthalten sind, auf die restlichen Stellen verteilt werden. Die gesamten Gemeinkosten eines Unternehmens werden als ein (summarischer) Zuschlag verrechnet. Als Zuschlagsgrundlage verwendet man entweder die Einzelmaterialkosten oder die Einzellohnkosten oder die gesamten Einzelkosten.