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Starre Plankostenrechnung

Bei der starren Plankostenrechnung werden für jede KostensteIle (aufgeteilt nach Einzel- und Gemeinkosten) Plankosten lediglich für einen einzigen Beschäftigungsgrad, nämlich die jährliche Durchschnittsbeschäftigung (Plan- oder Sollbeschäftigung) ermittelt. Diese Plankosten pro KostensteIle bilden die alleinige Ausgangsgröße für die Berechnung des Plan-Kalkulationssatzes. Den Plan-Kalkulationssatz erhält man, indem man die Plankosten durch die Planbeschäftigung (Maschinenstunden, Anzahl der Leistungseinheiten etc.) dividiert. Es handelt sich hierbei um einen Vollkostenverrechnungssatz. Multipliziert man die Istbeschäftigung mit dem Plan-Kalkulationszinssatz, so erhält man die Sollkosten bei Istbeschäftigung. Bei einem Vergleich mit den Istkosten und einer festgestellten Differenz kann diese auf Beschäftigungsabweichungen und Verbrauchsabweichungen zurückgeführt werden. Welche der beiden Ursachen vorliegt, lässt sich mit der starren Plankostenrechnung aber nicht mehr feststellen. -> Flexible Plankostenrechnung.

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