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Ra Re

Relative Einzelkosten

Kosten, die sich für eine bestimmte Bezugsgröße in einer Hierarchie (Produkt, Produktgruppe, KostensteIle, Bereich, Unternehmen) gerade noch als Einzelkosten erfassen/zurechnen lassen, aber in Bezug auf spezielle Kalkulationsobjekte Gemeinkosten sind. Die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten kann nur relativ vorgenommen werden und ist abhängig von der jeweils betrachteten Bezugsgröße, z.B. werden die Gehälter der Geschäftsleitung generell als Gemeinkosten angesehen; im System der Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten handelt es sich dagegen um Einzelkosten des Bezugsobjekts „Geschäftsleitung“, welches für andere Bezugsobjekte Gemeinkostencharakter hat.

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