Regimewechsel – Steuergestaltung beginnt mit der Wahl des richtigen Steuerregimes
Viele Unternehmer verbinden Steuergestaltung ausschließlich mit Steuererklärungen, Fristen oder einzelnen Anträgen. Tatsächlich beginnt erfolgreiche Steuergestaltung deutlich früher.
Der größte steuerliche Gestaltungsspielraum entsteht häufig bereits durch die Wahl des richtigen Steuerregimes.
Genau hier setzt die strategische Beratung des GWStB-Teams der Steuerkanzlei Schüll an. Zunächst analysieren wir, welches Steuerregime langfristig zu Ihren wirtschaftlichen Zielen passt. Erst anschließend werden innerhalb dieses Regimes sämtliche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt.
Transparente und intransparente Steuerregime verstehen
Zwei steuerliche Welten – mit völlig unterschiedlichen Spielregeln
Im deutschen Steuerrecht unterscheiden wir grundsätzlich zwischen transparenten und intransparenten Steuerregimen.
| Transparente Steuerregime | Intransparente Steuerregime |
| Einzelunternehmen | GmbH |
| GbR | UG (haftungsbeschränkt) |
| OHG | AG |
| KG | weitere Kapitalgesellschaften |
| Partnerschaftsgesellschaft | Vermögensverwaltende GmbH |
| Besteuerung: Einkünfte werden unmittelbar den Unternehmern oder Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen dort der Einkommensteuer. | Besteuerung: Die Kapitalgesellschaft ist selbst Steuersubjekt. Gewinne werden zunächst mit Körperschaftsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer belastet. |
Einheitliche Symbolsprache des GWStB-Teams der Steuerkanzlei Schüll
Um komplexe steuerliche Strukturen in Infogrammen, Mindmaps und Fachartikeln möglichst schnell verständlich darzustellen, verwendet das GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll eine durchgängige Symbolsprache:
| Symbol | Bedeutung |
| ⬤ | Einzelunternehmen |
| ▲ | Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) |
| ■ | Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG usw.) |
| ■ | Vermögensverwaltende GmbH |
| ■ | Holdinggesellschaft |
Diese Symbolik wird in sämtlichen grafischen Übersichten des GWStB-Teams konsequent verwendet. Dadurch lassen sich komplexe Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen wesentlich schneller erfassen und die einzelnen Rechtsformen sofort voneinander unterscheiden.
Steuergestaltung beginnt häufig mit der Entscheidung, welches Steuerregime langfristig die besseren Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet – nicht erst mit der Erstellung der Steuererklärung.
Warum ein Regimewechsel häufig erhebliche Steuervorteile eröffnet
Die richtige Struktur schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Steuerregimen kann neue steuerliche und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, beispielsweise bei
- Immobilien,
- Unternehmensbeteiligungen,
- Holdingstrukturen,
- Unternehmensnachfolgen,
- Vermögensaufbau,
- Unternehmensverkäufen,
- Gewinnverwendung und Thesaurierung.
Nicht jede Gestaltung ist für jeden Unternehmer sinnvoll. Deshalb steht am Anfang stets die wirtschaftliche Analyse. Erst danach wird entschieden, ob ein Regimewechsel tatsächlich Vorteile bietet.
Immobilien zeigen die Bedeutung des richtigen Steuerregimes besonders deutlich
Privatvermögen oder Betriebsvermögen?
Gerade bei Immobilien zeigt sich die Bedeutung des richtigen Steuerregimes besonders eindrucksvoll.
Je nach individueller Situation kann es sinnvoll sein,
- Immobilien im Privatvermögen zu halten,
- Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH einzubringen,
- Betriebsvermögen aufzubauen,
- eine Holdingstruktur zu errichten,
- bestehende Unternehmensstrukturen umzubauen.
Bereits diese grundlegende Strukturentscheidung kann die spätere steuerliche Belastung über viele Jahre beeinflussen.
Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht – unser Werkzeugkasten
Für jede Mandantensituation das passende Instrument
Für anspruchsvolle Umstrukturierungen nutzen wir das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht als unseren Werkzeugkasten.
Je nach Zielsetzung kommen insbesondere folgende Instrumente in Betracht:
- Verschmelzung
- Spaltung
- Formwechsel
- Einbringung
- Anteilstausch
- unentgeltliche Betriebsübertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG
- Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 5 EStG
Ebenso prüfen wir individuell, ob eine
- Gesamtrechtsnachfolge oder
- Einzelrechtsnachfolge
die wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich optimale Lösung darstellt.
Jede Umstrukturierung wird individuell auf die Ziele des Unternehmers abgestimmt.
Kontinuierliches Praxiswissen schafft Sicherheit
Fachwissen muss täglich aktuell gehalten werden
Komplexe Umstrukturierungen verlangen aktuelles Spezialwissen.
Deshalb hält das GWStB-Team sein Fachwissen kontinuierlich durch
- umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen,
- laufende Fortbildungen,
- intensive praktische Umsetzungen,
- permanente Auswertung neuer Rechtsprechung,
- Verwaltungsanweisungen,
- Gesetzesänderungen
auf dem neuesten Stand.
Als Umstrukturierungskanzlei gehört diese kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung zu unserem Selbstverständnis. Nur so können wir Mandanten dauerhaft auf höchstem fachlichen Niveau begleiten.
Fazit
Regimewechsel als Schlüssel erfolgreicher Steuergestaltung
Ein Regimewechsel bedeutet weit mehr als die Gründung einer GmbH oder die Nutzung einzelner steuerlicher Wahlrechte.
Er bedeutet die bewusste Wahl des steuerlich optimalen Systems.
Steuergestaltung beginnt mit der Wahl des richtigen Steuerregimes – nicht erst mit der Steuererklärung.
Genau hierin liegt häufig der entscheidende Unterschied zwischen einer rein deklaratorischen Steuerberatung und einer strategischen Steuerberatung.
Das GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll begleitet Unternehmer bei der Auswahl des passenden Steuerregimes, bei komplexen Umstrukturierungen sowie bei der langfristigen Optimierung ihrer Unternehmens- und Vermögensstruktur.