Als Sicherheit wird die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten (Avalkredit) verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im […]
Enzyklopädie
Sicherungsübereignung
Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet (vgl. Verpfändung). Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B. Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit […]