Begriff im Zusammenhang mit Unternehmenskauf: Von einem share deal oder Anteilsgeschäft spricht man dann, wenn Unternehmensanteile oder Unternehmen im Ganzen verkauft werden (im Gegensatz zu einem asset deal, siehe dort). Asset deal und share deal haben vor allem unterschiedliche haftungsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen, weshalb man hier genau unterscheiden muss.