Sekundäre Kosten (gemischte, zusammengesetzte oder abgeleitete Kosten) entsprechen dem geldmäßigen Äquivalent des Verbrauchs an innerbetrieblichen Leistungen. Die Kosten entstehen erst bei der Erstellung der innerbetrieblichen Leistungen und stellen gleichzeitig den Preis der Leistung dar, den die Kostenstelle für die empfangene Leistung entrichten muss.