Darlehen oder Kredite, die der Sanierung eines Unternehmens dienen sollen. Oft müssen vergangenheitsbezogen Verluste oder Entnahmen der Gesellschafter finanziert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Verbürgung solcher Fremdmittel ist den Bürgschaftsbanken richtliniengemäß nicht gestattet.