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Mietkauf

Beim Mietkauf wird dem Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache käuflich zu erwerben. Der Preis wird dabei vorher bestimmt und die bis zum Kaufzeitpunkt gezahlte Miete angerechnet.

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