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Kosten

Kosten sind der bewertete Verzehr von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen (einschl. öffentlicher Abgaben [Steuern]), der zur Erstellung und zum Absatz der betrieblichen Leistungen sowie zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Kapazität) erforderlich ist (wertmäßiger Kostenbegriff). Sie werden in variable, intervallfixe und fixe Kosten unterteilt. Aufwendungen und Kosten lassen sich wie folgt voneinander abgrenzen (vgl. Abb. S. 15).

Kostenarten

Bestandteile der Kosten, die sich aus der Aufteilung der Gesamtkosten nach bestimmten Merkmalen ergeben. Beispiel: Gehälter, Löhne, Mieten, Versicherungen, Hilfs- und Betriebsstoffe etc.

Kostenartenrechnung

Teilsystem der Kostenrechnung, in dem die Kosten einer Periode nach bestimmten Kriterien erfasst und gegliedert werden. Die Fragestellung lautet: Welche Kosten sind insgesamt in welcher Höhe angefallen? Die Kostenartenrechnung ist die Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie dient der systematischen Erfassung sämtlicher Kosten, die bei der Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistungen in der Abrechnungsperiode […]

Kostendegression

Steigt die produzierte und abgesetzte Menge, dann sinken die Fixkosten pro Stück. Das bezeichnet man als (Fix-) Kostendegressionseffekt. Zusätzlich kann noch ein Kosten-vorteil auf der Einkaufsseite entstehen durch Mengenra-batte -> degressive variable Kosten; Fixkostendegression.

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung verfolgt den Weg der Produktionsfaktoren im betrieblichen Kombinationsprozess und beschränkt sich auf die rechnerische Erfassung des Werteverzehrs, der durch die Leistungserstellung und Leistungsverwertung verursacht wird, die Kosten. Aufgabe der Kostenrechnung ist dabei die Kostenkontrolle, die Kalkulation und die Bereitstellung von Zahlenmaterial für dispositive Zwecke (Er-mittlung der relevanten Kosten).

Kostenrechnungssysteme

Kostenrechnungssysteme werden durch zwei Kriterien beschrieben: Durch den Zeitbezug der verrechneten Kosten (Normal-, Ist- und Plankostenrechnungssysteme) und durch den Sachumfang der auf die Kostenträger verrechneten Kosten (Voll- und Teilkostensysteme).

Kostenstellen

Orte der Kostenentstehung, die nach den unterschiedlichsten Verantwortungsbereichen abgegrenzt werden können (nach Funktionen: MaterialsteIlen, Fertigungsstellen, Vertriebsstellen etc.; nach Art der Abrechnung: Hauptkostenstellen und HilfskostensteIlen) und die im Betrieb kostenrechnerisch und selbständig abgerechnet werden.

Kostenstellenrechnung

Dieses Teilsystem der Kostenrechnung, das auf der Kostenartenrechnung aufbaut, verteilt die Kosten, die den Kostenträgern nicht unmittelbar als Einzelkosten zugerechnet werden können, auf die einzelnen Betriebsbereiche – KostensteIlen –, in denen sie angefallen sind.

Kostenträger

Endprodukteinheiten, innerbetriebliche Leistungen oder Aufträge, die einen Güter- und Dienstleistungsverzehr ausgelöst haben und denen daraus die Kosten zugerechnet werden sollen. Man unterscheidet hierbei zwischen Absatzleistungen und innerbetrieblichen Leistungen.

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