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Grenzkosten

Es handelt sich hierbei um den Gesamtkostenzuwachs, der durch die Produktion der jeweils letzten Ausbringungseinheit verursacht wird. Die Grenzkosten sind auf eine Einheit bezogen und entsprechen der Zunahme (Verringerung) bei der Veränderung der Ausbringung um diese Einheit. Gesamtkosten K = 60x + 40 Grenzkosten K‘ = 60

Grenzkostenplanrechnung

Die auf der Teilkostenrechnung beruhende Form der Plankostenrechnung, die zwischen fixen und variablen Kostenbestandteilen trennt und lediglich für die variablen Kosten Plan- bzw. Sollwerte für alternative Beschäftigungsgrade ermittelt, wobei im Allgemeinen ein linearer Kostenverlauf angenommen wird. Der Aufbau entspricht der -> flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Der Unterschied besteht darin, dass in die innerbetrieblichen Leistungen und […]

Gründungszuschuss

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Die seit August 2006 gültige Regelung findet sich in § 57 SGB III. Mit dem Gründungszuschuss erhalten Gründerinnen und Gründer zur Sicherung des Lebensunterhalts in […]

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