Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Die seit August 2006 gültige Regelung findet sich in § 57 SGB III. Mit dem Gründungszuschuss erhalten Gründerinnen und Gründer zur Sicherung des Lebensunterhalts in […]