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Geordnete finanzielle/ wirtschaftliche Verhältnisse

Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zu Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn […]

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