In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende staatliche Vergünstigungen/Subventionen an bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen (Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag). In bestimmten Fällen kann die Europäische Kommission Subventionen allerdings ausnahmsweise genehmigen.Hierfür muss jede staatliche Vergünstigung/Subvention/Förderung, die einem Unternehmen zugute kommt, in Brüssel notifiziert werden. Die Europäische […]