Zu den Personalkosten werden alle Kosten gerechnet, die durch den Produktionsfaktor Arbeit unmittelbar und mittelbar entstanden sind. Sie lassen sich in die folgenden Hauptgruppen einteilen: Löhne, Gehälter, gesetzliche Sozialkosten, freiwillige Sozialkosten und sonstige Personalkosten. Löhne werden in Fertigungs- (unmittelbar an der Herstellung des Produkts beteiligt: Fertigungsarbeiter) und Hilfslöhne (nur mittelbar an der Produktion beteiligt: Vorarbeiter, gelernte Arbeiter) unterteilt. Gehälter sind Arbeitsentgelt für Angestellte, sie entsprechen einer Zeitentlohnung und sind Gemeinkosten. Die gesetzlichen Sozialkosten unterteilen sich in Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die freiwilligen Sozialkosten werden in zwei Gruppen eingeteilt: primäre freiwillige Sozialkosten (zusätzliche Zahlungen zur Sozialversicherung, freiwillige Pensionszusagen, Beihilfe für Fahrt und Verpflegung, zur Ausbildung etc.) und sekundäre freiwillige Sozialkosten (Kosten für die Krankenstation, Bücherei, Werkszeitung, Sportplatz, Kantine etc.). Sonstige Personalkosten entstehen beim Personalwechsel durch Inserats-, Vorstellungs-, Umzugs- und Abfindungskosten.