Die letzte Stufe des Abrechnungsgangs innerhalb der Kostenrechnung hat die Aufgabe, für alle erstellten Güter und Dienstleistungen – Endproduktarten und -einheiten – die Stückkosten zu ermitteln. Die Fragestellung lautet: Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe pro Stück angefallen? Die Aufgaben der Kostenträgerrechnung bestehen darin, die Herstell- und Selbstkosten der Kostenträger zu ermitteln, um die Bewertung der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten zu ermöglichen, die Durchführung der kurz-fristigen Erfolgsrechnung zu gewährleisten, Unterlagen für preispolitische Entscheidungen zu erhalten und Ausgangsdaten für Problemstellungen der Planungsrechnung zu gewinnen. Die Kostenträgerrechnung erfüllt diese Aufgaben als -> Kostenträgerzeitrechnung bzw. als -> Kostenträgerstückrechnung.