Nach der Durchführung der -> ibL sind alle entstandenen Gemeinkosten auf die HauptkostensteIlen umgelegt. Als nächster Schritt erfolgt die Bildung der Kalkulationssätze, die folgende Aufgaben haben: Sie stellen das Bindeglied zwischen KostensteIlenrechnung und Kostenträgerrechnung dar (Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger nach dem Verursacherprinzip); Kalkulationssätze bilden die Grundlage der Kostenkontrolle (dienen der Ermittlung der Sollkosten für den Soll-Ist-Vergleich, indem man den Plankalkulationssatz mit der Istbezugsgröße multipliziert); Kalkulationssätze sind selbst relevante Kosten oder dienen der Errechnung der Kosten.
Kalkulationssatz = Kostenbeitrag pro
Bezugsgrößeneinheit: Der Quotient aus Kosten und Bezugsgrößen wird bei den HauptkostensteIlen „Kalkulationszinssatz“ genannt und bei den HilfskostensteIlen „Innerbetrieblicher Verrechnungssatz“, obwohl grundsätzlich kein Unterschied zwischen beiden Sätzen besteht. Sind die Kosten und Bezugsgrößen Ist-, Normal- oder Planwerte, dann erhält man Ist-, Normal- oder Plankalkulationssätze. Sind die Kosten Voll- oder Grenzkosten, dann erhält man Voll- oder Grenzkalkulationssätze.