Die auf der Teilkostenrechnung beruhende Form der Plankostenrechnung, die zwischen fixen und variablen Kostenbestandteilen trennt und lediglich für die variablen Kosten Plan- bzw. Sollwerte für alternative Beschäftigungsgrade ermittelt, wobei im Allgemeinen ein linearer Kostenverlauf angenommen wird. Der Aufbau entspricht der -> flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Der Unterschied besteht darin, dass in die innerbetrieblichen Leistungen und in die Plankalkulationssätze der Kostenstellen keine fixen Kosten einbezogen werden. In der Grenzkostenplanrechnung werden nur variable Kosten in den Plankalkulationssatz aufgenommen. Die fixen Kosten werden als Fixkostenblock vorgegeben.