Es handelt sich hierbei um den Gesamtkostenzuwachs, der durch die Produktion der jeweils letzten Ausbringungseinheit verursacht wird. Die Grenzkosten sind auf eine Einheit bezogen und entsprechen der Zunahme (Verringerung) bei der Veränderung der Ausbringung um diese Einheit.
Gesamtkosten K = 60x + 40
Grenzkosten K‘ = 60