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Gewährleistungsbürgschaft

Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrags als Sicherheitseinbehalt (meist 5 % der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.

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Geänderte Öffnungszeiten
und Betriebsurlaub im August

Montag, 10.08. – Freitag, 21.08.2026
Wir sind von 8:30 bis 13:00 Uhr für Sie da.

Montag, 24.08. – Freitag, 28.08.2026
Unser Betrieb bleibt geschlossen.

Ab Montag, 31.08.2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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