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Geordnete finanzielle/ wirtschaftliche Verhältnisse

Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zu Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.

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Geänderte Öffnungszeiten
und Betriebsurlaub im August

Montag, 10.08. – Freitag, 21.08.2026
Wir sind von 8:30 bis 13:00 Uhr für Sie da.

Montag, 24.08. – Freitag, 28.08.2026
Unser Betrieb bleibt geschlossen.

Ab Montag, 31.08.2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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