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Gemeinschaftsaufgabe (GA)

Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) fördert Regionen in Deutschland. Unterschieden werden „Ziel-1-Gebiete“ (neue Bundesländer) und „Ziel-2-Gebiete“ (Alt-industrieregionen in Westdeutschland mit Strukturproblemen (z.B. Ruhrgebiet) oder strukturschwache Regionen). Träger und Geldgeber sind je zur Hälfte der Bund und das jeweilige Bundesland, in dem die zu fördernde Region liegt; ergänzend steuert die EU weitere Fördermittel aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) bei. Gefördert werden regional- und arbeitsmarktpolitische Investitionen von Unternehmen in der jeweiligen Förderregion. Bewilligt werden die Mittel vom zuständigen Bundesland. Alle bewilligten GA-Förderungen werden dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn (Hessen) gemeldet. Den Kern der GA-Förderung bilden Investitionszuschüsse.

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Geänderte Öffnungszeiten
und Betriebsurlaub im August

Montag, 10.08. – Freitag, 21.08.2026
Wir sind von 8:30 bis 13:00 Uhr für Sie da.

Montag, 24.08. – Freitag, 28.08.2026
Unser Betrieb bleibt geschlossen.

Ab Montag, 31.08.2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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