Unter der Fristenkongruenz versteht man die Forderung, dass die Nutzungsdauer eines Anlagegegenstands grundsätzlich die Bezugsgröße für die Laufzeit der entsprechenden Finanzierung sein sollte. Konkret bedeutet das: Langfristig dem Unternehmen zur Verfügung stehendes Vermögen (z.B. Betriebsimmobilie, Maschinen, Fuhrpark) sollte auch langfristig durch Eigenkapital und/oder langfristiges Fremdkapital finanziert sein, kurzfristiges Vermögen wie z.B. Forderungen gegenüber Kunden entsprechend durch kurzfristige Finanzierungsformen (z.B. Kontokorrentkredit).