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Fristenkongruenz

Unter der Fristenkongruenz versteht man die Forderung, dass die Nutzungsdauer eines Anlagegegenstands grundsätzlich die Bezugsgröße für die Laufzeit der entsprechenden Finanzierung sein sollte. Konkret bedeutet das: Langfristig dem Unternehmen zur Verfügung stehendes Vermögen (z.B. Betriebsimmobilie, Maschinen, Fuhrpark) sollte auch langfristig durch Eigenkapital und/oder langfristiges Fremdkapital finanziert sein, kurzfristiges Vermögen wie z.B. Forderungen gegenüber Kunden entsprechend durch kurzfristige Finanzierungsformen (z.B. Kontokorrentkredit).

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Geänderte Öffnungszeiten
und Betriebsurlaub im August

Montag, 10.08. – Freitag, 21.08.2026
Wir sind von 8:30 bis 13:00 Uhr für Sie da.

Montag, 24.08. – Freitag, 28.08.2026
Unser Betrieb bleibt geschlossen.

Ab Montag, 31.08.2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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