Existenzgründer haben bei ungenügender Eigenkapitalausstattung und aufgrund eines hohen technischen Risikos im Rahmen von FuE-Vorhaben die Möglichkeit, eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Diese kann als kostenlose Beratung, Gewährung zinsgünstiger (subventionierter) Kredite oder der Zahlung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen erfolgen.