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Einzelkosten

Teilt man die gesamten Kosten nach Art der Verrechnung, dann werden diese in Einzel- und Gemeinkosten gegliedert. Einzelkosten lassen sich direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zurechnen. Sie werden ohne Verrechnung über die KostensteIlen auf die einzelnen Kostenträger kalkuliert, z.B. Einzellohnkosten (Akkordlöhne), Einzelmaterialkosten (Holz in der Möbelindustrie). Einzelkosten werden immer durch das eine produzierte Stück verursacht und sind damit eindeutig den variablen Kosten zuzurechnen.

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