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Eigenkapitalparität

Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhandenen Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden (programmabhängig).

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Geänderte Öffnungszeiten
und Betriebsurlaub im August

Montag, 10.08. – Freitag, 21.08.2026
Wir sind von 8:30 bis 13:00 Uhr für Sie da.

Montag, 24.08. – Freitag, 28.08.2026
Unser Betrieb bleibt geschlossen.

Ab Montag, 31.08.2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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