Die Gemeinkosten werden bei diesem Verfahren nicht mehr summarisch, sondern nach Kostenstellen bzw. Kostenplätzen differenziert, als Zuschlag auf unterschiedliche Bezugsgrößen. Die Bezugsgrößenkalkulation führt bei der praktischen Anwendung konsequenterweise zur Grenzkostenrechnung und zur Plankostenrechnung. Es ist das allgemeinste Kalkulationsverfahren, in dem alle anderen Verfahren als Spezialfälle enthalten sind.