Hierunter werden alle Lieferungen außenstehender Dienstleistungsunternehmen verstanden (Transport-, Reparatur-, Rechtsberatungs-, Werbe-, Reise-, Prüfkosten etc.). Mieten und Pachten sowie Kosten für Wasser, Strom und Gas fallen auch unter die Dienstleistungskosten, obwohl sie im strengeren Sinne als Betriebsstoffkosten zu den Werkstoffkosten gehören.