Kosten der Betriebsbereitschaft, z.B. Raumkosten, Kapitalkosten für das Anlagevermögen, die Kosten für die Vorratshaltung, um lieferfähig zu sein, etc. Würde ein Unternehmen in einem Jahr keine Leistungen erstellen, wären die Bereitschaftskosten identisch mit dem Verlust, welcher in diesem Jahr entstehen würde (maximales Verlustrisiko). Vgl. auch –> Leistungskosten
Bereitschaftskosten I: lassen sich noch einzelnen Produkten/Produktgruppen zuordnen (z.B. Werkhalle 1, Werkhalle 2). Bereitschaftskosten II: sind nur noch willkürlich zurechenbar (z.B. Verwaltungsgebäude).