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Anlagendeckung

Mit dieser Kennzahl wird die Finanzierung des Anlagevermögens analysiert: Nach der sog. goldenen Bilanzregel sollte das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein. Dazu tritt der Grundsatz der Fristenkongruenz. Danach soll langfristig gebundenes Vermögen mit langfristigem Kapital (Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital) und kurzfristig gebundenes Vermögen mit kurzfristigem Kapital (z.B. Kontokorrentkredit oder Lieferantenkredite) finanziert werden. Hierdurch soll die ständige Liquidität des Unternehmens gesichert werden, da kurzfristig fällige Verbindlichkeiten auch nur mit kurzfristig fälligen Vermögenswerten (liquiden Mitteln) beglichen werden können.

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