Aus der Praxis für die Praxis:

Gerd W. Schuell | Veröffentlicht am: 1. Oktober 2026

Verkäuferdarlehen: Eine Chance für Ihren Unternehmenskauf?
Sie möchten ein Unternehmen, eine Beteiligung oder eine Immobilie kaufen, können den Kaufpreis aber nicht vollständig sofort finanzieren? Ein Verkäuferdarlehen kann helfen: Der Verkäufer lässt Ihnen einen Teil des Kaufpreises als Darlehen stehen.
Beispiel: Sie zahlen von 1.000.000 € Kaufpreis zunächst 400.000 €. Die übrigen 600.000 € finanziert der Verkäufer. Bei 5 % Zinsen und 100.000 € Tilgung am Jahresende zahlen Sie im ersten vollen Jahr 130.000 €. Die Restschuld beträgt 500.000 €.
Als Käufer benötigen Sie weniger Eigenmittel oder Bankkredite. Laufzeit und Tilgung können Sie an Ihre erwartete Liquidität anpassen. Prüfen Sie jedoch, ob Sie Zins und Tilgung dauerhaft tragen können.
Als Verkäufer erleichtern Sie den Verkauf und erhalten Zinsen. Dafür bleibt Ihr Geld gebunden und Sie tragen das Ausfallrisiko. Ein Rangrücktritt erhöht dieses Risiko.
Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Verkäuferdarlehen zu Ihrem Vorhaben passt. Entscheidend sind klare Vereinbarungen zu Zinsen, Tilgung, Sicherheiten und Rang sowie die steuerliche Abgrenzung zur Kaufpreisstundung und zum Earn-out.
Das GWStB-Team der Steuerkanzlei Schüll findet eine Lösung.
Guter Rat zahlt sich aus: www.gwstb.de/enzyklopaedie/rechtsformen/

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